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   OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - I-3 Wx 39/19   

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OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - I-3 Wx 39/19 (https://dejure.org/2019,20921)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.06.2019 - I-3 Wx 39/19 (https://dejure.org/2019,20921)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - I-3 Wx 39/19 (https://dejure.org/2019,20921)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

  • AG Oberhausen - 9 II 40/18
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - I-3 Wx 39/19

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 287
  • WM 2019, 2056
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2010 - 3 Wx 121/10

    Ablehnung der Durchführung eines Aufgebotsverfahrens hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - 3 Wx 39/19
    Einer Eintragung im Grundbuch bedarf es dazu nicht, § 1154 Abs. 1 BGB (vgl. Staudinger/Wiegand, BGB, Neubearbeitung 2015, § 1162 Rn. 1; Beschluss des Senats RNotZ 2012, 34 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 3 Wx 146/17

    Zulässigkeit der Ergänzung der im Geburtenregister unausgefüllt gebliebenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - 3 Wx 39/19
    Das führt jedoch nicht zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, denn die Existenz des Erlassvermerks ist keine Voraussetzung der Wirksamkeit, wenn - wie hier - die Übergabe der Entscheidung zum Zwecke der Hinausgabe aus dem internen Geschäftsbetrieb an die Verfahrensbeteiligten feststeht (vgl. Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 38 Rn. 93; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 20. Dezember 2017, AZ.: I-3 Wx 146/17, veröffentlicht bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2023 - 19 W 75/23

    Geschäftswert eines Aufgebotsverfahrens zur Kraftloserklärung eines

    Es entspricht ganz überwiegender Auffassung, dass der Geschäftswert des Aufgebotsverfahrens nach § 36 Absatz 1 GNotKG zu bestimmen ist (vgl. etwa Fackelmann/Heinemann/Otto, GNotKG, KV 15212, Rn. 18; Holzer in: Prütting/Helms, FamFG, 6. Auflage 2023, § 433 FamFG Rn. 5) und damit § 53 GNotKG keine Anwendung findet (NK-HK/Heinemann, 3. Auflage, KV 15212, Rn. 15; a. A. wohl - gemeinsames Zitat von §§ 36 und 53 GNotKG - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 3 Wx 39/19, juris-Rn. 30).

    c) Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seinem Beschluss vom 12. Juni 2019 (3 Wx 39/19, juris-Rn. 30), in der der volle Nennbetrag der Grundschuld als Geschäftswert angenommen wird, ist deshalb nicht vergleichbar, weil hier die Vorinstanz davon ausgegangen war, es liege ein Antrag zur Ausschließung unbekannter Gläubiger nach § 1170 BGB vor.

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2022 - 3 Wx 136/21

    Berichtigung von Einträgen in Geburtenregistern; Name eines Kindes in Fällen mit

    Indes beeinträchtigt es nach allgemeiner Meinung und ständiger Rechtsprechung des Senats (s. z.B. in FGPrax 2019, 287 m.w.N.) die Wirksamkeit eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses nicht, wenn - wie hier - die Übergabe der Entscheidung zum Zwecke der Herausgabe aus dem internen Geschäftsbetrieb an die Verfahrensbeteiligten feststeht.
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21

    Antrag auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs; Gewillkürte

    Gegen diese Annahme spricht auch, dass die Grundschuld nur dann auf den Grundstückseigentümer übergeht und dort zur Eigentümergrundschuld wird, wenn der Eigentümer auf das dingliche Recht leistet und die Grundschuld damit ablöst (unzutreffend insofern die vom Amtsgericht seiner Entscheidung zugrundegelegten Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 07.05.2013, 25 Wx 21/13 - juris, Rn. 18ff. und vom 12.06.2019, 3 Wx 39/19, Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2020 - 3 Wx 47/19
    Das führt nicht zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, denn die Existenz des Erlassvermerks ist keine Voraussetzung der Wirksamkeit, wenn - wie hier - die Übergabe der Entscheidung zum Zwecke der Hinausgabe aus dem internen Geschäftsbetrieb an die Verfahrensbeteiligten feststeht (allg. Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt FGPrax 2019, 287 m.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2019 - 3 Wx 201/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

    Denn dieser Vermerk soll die genannte Übergabe dokumentieren, weshalb seine Existenz keine Voraussetzung für die Wirksamkeit des Beschlusses ist, wenn dessen Übergabe an die Geschäftsstelle zum Zwecke der Hinausgabe aus dem inneren Geschäftsbetrieb an die Verfahrensbeteiligten feststeht (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt WM 2019, 2056 m.N.; OLG München RNotZ 2017, 43 ff; Keidel - Meyer-Holz, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 38 Rn. 90 f. und 93).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2020 - 3 Wx 239/19
    Die Existenz des Erlassvermerks ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Beschlusses, wenn - wie hier - die Übergabe der Entscheidung zum Zwecke der Hinausgabe aus dem internen Geschäftsbetrieb an die Verfahrensbeteiligten feststeht (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt WM 2019, 2056 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2020 - 3 Wx 252/18
    Das führt nicht zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, denn die Existenz des Erlassvermerks ist keine Voraussetzung der Wirksamkeit, wenn - wie hier - die Übergabe der Entscheidung zum Zwecke der Hinausgabe aus dem internen Geschäftsbetrieb an die Verfahrensbeteiligten feststeht (allg. Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt FGPrax 2019, 287 m.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - 3 Wx 145/18
    Das führt jedoch nicht zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, denn die Existenz des Erlassvermerks ist keine Voraussetzung der Wirksamkeit, wenn - wie hier - die Übergabe der Entscheidung zum Zwecke der Hinausgabe aus dem internen Geschäftsbetrieb an die Verfahrensbeteiligten feststeht (allg. Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt FGPrax 2019, 287 m.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2020 - 3 Wx 196/20

    Schutzstreifen "entlang der Leitungsachse" genügt Bestimmtheitsgrundsatz

    Dieser Verstoß führt indes nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht zur Unwirksamkeit eines Beschlusses, wenn - wie hier - die Herausgabe des Beschlusses aus dem internen Geschäftsbetrieb zum Zwecke der Bekanntgabe an die Beteiligten feststeht (vgl. z.B. Senat WM 2019, 2056 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2020 - 3 Wx 69/20
    Das allein rechtfertigt allerdings nicht die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, denn die Existenz des Erlassvermerks ist keine Voraussetzung der Wirksamkeit einer Entscheidung, wenn - wie hier - die Übergabe der Entscheidung zum Zwecke der Hinausgabe aus dem Geschäftsbetrieb an die Verfahrensbeteiligten feststeht (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. FGPrax 2019, 287 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 3 Wx 24/20

    Berechtigtes Interesse an Einsichtnahme in Grundakte

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